Ladegerätprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Ladegeräteprüfung für Stapler und Lagertechnik: Willenbrock kontrolliert elektrische Sicherheit, Funktion und Dokumentation direkt bei Ihnen vor Ort.
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Ladeinfrastruktur sicher betreiben und Brände vermeiden
Ladegeräte für Gabelstapler und Lagertechnikgeräte sind oft im harten Mehrschichtbetrieb im Einsatz und täglich extremen elektrischen wie mechanischen Belastungen ausgesetzt. Kabel werden überfahren, Stecker achtlos fallengelassen, Gehäuse durch Anfahren beschädigt. Solche Defekte, oft auch in Kombination mit Staub- und Schmutzablagerungen im Geräteinneren, können schwerwiegende Folgen haben: von Stromunfällen für die Mitarbeitenden bis hin zu Kurzschlüssen und verheerenden Hallenbränden.
Um diese Risiken zu minimieren und die Betriebssicherheit zu gewährleisten, müssen Ladegeräte als ortsveränderliche oder ortsfeste elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung erfolgt insbesondere nach den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3).
Eine pauschale gesetzliche Prüffrist für jedes Ladegerät gibt es rechtlich nicht. Das exakte Intervall wird vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anhand der Nutzung, der Umgebungseinflüsse und der Herstellerangaben festgelegt. In vielen Industriebetrieben hat sich jedoch ein 12-Monats-Turnus als sinnvoll und sicher erwiesen.
Was wird bei der DGUV V3 Prüfung geprüft?
Wartung und Reinigung als Ergänzung
Ladegeräte ziehen durch ihre Lüfter Staub an. Starke Verschmutzungen im Inneren beeinträchtigen die Wärmeabfuhr, was die Effizienz senkt und die Brandgefahr erhöht. Deshalb bietet Willenbrock an, die DGUV V3 Prüfung bei Bedarf direkt mit einer professionellen Innenreinigung und technischer Wartung zu verbinden. Mängel werden dokumentiert und mit Ihnen hinsichtlich Dringlichkeit besprochen – defekte Ladestecker können unsere Techniker oft direkt vor Ort austauschen.
Rechtssicheres Prüfprotokoll
Nach der Kontrolle erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll. Dieses Dokument enthält alle wichtigen Gerätedaten, den genauen Prüfumfang und die gemessenen Werte. Das Prüfprotokoll dient Ihnen bei Prüfungen der Berufsgenossenschaft oder im Versicherungsfall als Nachweis, dass Sie Ihren Betreiberpflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Effiziente Prüfung vor Ort mit Willenbrock
Um Ihre Betriebsabläufe so wenig wie möglich zu stören, kann der Termin für die Ladegerätprüfung nahtlos mit der FEM-4.004-Prüfung, der Batterie-Revision oder regulären Servicearbeiten am Stapler verbunden werden. Sie haben nur einen Termin, eine Anfahrt und die Gewissheit, dass das komplette System aus Fahrzeug, Batterie und Ladegerät sicher funktioniert.
Häufige Fragen zur Ladegerätprüfung
Wie oft müssen Ladegeräte geprüft werden?
Das exakte Intervall wird auf Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei hoher Beanspruchung im Logistikalltag wird häufig eine jährliche Prüfung gewählt.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch eine hierfür qualifizierte Elektrofachkraft beziehungsweise nach den einschlägigen Vorgaben mit geeigneten Prüfgeräten unter deren Verantwortung erfolgen.
Werden auch Lithium-Ionen-Ladegeräte geprüft?
Das ist grundsätzlich möglich; der Mess- und Prüfumfang richtet sich stark nach dem spezifischen Gerät und den Herstellerangaben, da sich Li-Ion-Ladetechnik von Blei-Säure-Technik unterscheidet.
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