Sicherheitsprüfung für Gabelstapler und Lagertechnik nach FEM 4.004
FEM-4.004-Prüfung für Gabelstapler und Lagertechnik: Willenbrock prüft vor Ort, dokumentiert Ergebnisse digital und unterstützt sofort bei Mängeln.
Ansprechpartner
Die Sicherheitsprüfung für Ihre Flurförderzeuge
Gabelstapler und Lagertechnikgeräte sind zentrale Arbeitsmittel in Logistik, Produktion und Handel. Sie bewegen täglich tonnenschwere Lasten und sind hohen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt. Damit sie jederzeit sicher eingesetzt werden können und keine Gefahr für Mitarbeitende darstellen, müssen sie regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person kontrolliert werden. Die FEM-4.004-Prüfung – früher häufig als UVV-Prüfung bezeichnet – ist der etablierte technische Prüfstandard für diese wiederkehrende Sicherheitskontrolle in Europa.
Nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) sind Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte und erforderliche Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr zu prüfen. Bei besonderen Einsatzbedingungen (z. B. Mehrschichtbetrieb, Kühlhaus, Gießerei) können kürzere Fristen erforderlich sein. Willenbrock übernimmt diese Prüfung fachgerecht und herstellerunabhängig.
Typische Prüfpunkte im Detail
Welche Geräte werden geprüft?
Zum möglichen Prüfumfang gehören nahezu alle Arten von intralogistischen Transportmitteln:
- Front- und Schubmaststapler
- Elektro-, Diesel- und Treibgasstapler
- Hochhubwagen und Niederhubwagen
- Kommissioniergeräte und Routenzüge
- Plattformwagen
- Anbaugeräte (z. B. Zinkenverstellgeräte, Klammern) und sicherheitsrelevante Zusatzeinrichtungen
Ablauf bei Willenbrock
- Bedarf klären: Sie übermitteln uns Ihren Flottenbestand.
- Termin abstimmen: Wir planen die Prüfung, notfalls auch randzeitig, um Ihren Materialfluss nicht zu stören.
- Vor Ort prüfen: Unsere Servicetechniker kommen mit komplett ausgestatteten Kundendienstfahrzeugen zu Ihnen.
- Ergebnis dokumentieren: Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht. Bei ordnungsgemäßem Zustand wird die Prüfplakette angebracht.
- Mängel beheben: Kleinere Mängel können oft sofort behoben werden. Für größere Reparaturen erstellen wir ein transparentes Angebot.
Betreiberpflichten, Dokumentation und tägliche Einsatzprüfung
Die Ergebnisse sind zwingend nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Nachweis muss mindestens Datum, Umfang, Ergebnis der Prüfung sowie Angaben zum Prüfer enthalten. Willenbrock stellt Ihnen diese Dokumente geordnet zur Verfügung, was Ihnen im Fall von Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft rechtliche Sicherheit gibt.
Wichtig: Die jährliche Expertenprüfung entbindet nicht von der täglichen Einsatzprüfung. Zusätzlich ist das Flurförderzeug vor jedem Schichtbeginn durch den Fahrer auf erkennbare Mängel zu kontrollieren (§ 9 DGUV Vorschrift 68). Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf das Gerät keinesfalls weiter eingesetzt werden.
Häufige Fragen zur FEM-4.004-Prüfung
Ist die FEM-4.004-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Die wiederkehrende Prüfung ergibt sich in Deutschland gesetzlich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 68 (UVV). Die Richtlinie FEM 4.004 beschreibt dabei den europaweit anerkannten technischen Prüfstandard; beides sollte fachlich nicht gleichgesetzt werden, bedingt sich aber in der Praxis.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Dauer hängt stark von Gerätetyp, Erhaltungszustand und den betrieblichen Gegebenheiten ab, ist aber meist in ein bis zwei Stunden pro Standardgerät abgeschlossen.
Was passiert bei Mängeln?
Mängel werden dokumentiert und bewertet (z. B. geringfügig oder sicherheitsrelevant). Sicherheitsrelevante Mängel führen zur Sperrung des Geräts und müssen vor der weiteren Nutzung fachgerecht behoben werden.
FEM-4.004-Prüfung anfragen
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