Ex-Schutz-Prüfung für Stapler in ATEX-Zonen
Ex-Schutz-Prüfung für Stapler und Arbeitsmittel in ATEX-Zonen. Willenbrock unterstützt sicher und rechtskonform bei Prüfung und Dokumentation.
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Explosionsschutz im innerbetrieblichen Transport
In Branchen wie der Chemie-, Pharma-, Lebensmittel- oder Lackindustrie entstehen oft Bereiche, in denen brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder feine Stäube eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Ein herkömmlicher Gabelstapler wäre hier eine gefährliche Zündquelle. Deshalb dürfen in diesen Bereichen, etwa Zone 1/21 oder 2/22, ausschließlich speziell umgerüstete, explosionsgeschützte Flurförderzeuge eingesetzt werden.
Doch selbst der beste Ex-Stapler bietet nur dann Sicherheit, wenn alle Schutzmaßnahmen wie gekapselte Motoren, leitfähige Reifen und antistatische Sitze dauerhaft funktionieren. Die Ex-Schutz-Prüfung stellt genau dies sicher. Die rechtlichen Anforderungen an Betreiber ergeben sich insbesondere aus der europäischen ATEX-Betriebsrichtlinie, umgesetzt in der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung.
Was wird bei Ex-Fahrzeugen im Detail geprüft?
Prüffristen richtig einordnen
Explosionsschutz ist in der BetrSichV streng geregelt. Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nennt Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV unterschiedliche Höchstfristen. Dazu gehören Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrende Prüfungen. Art, Umfang und Frist hängen von Anlage, Zone, Gefährdung und Fahrzeugausführung ab.
Fachkundige Prüfung vor Ort und rechtssichere Dokumentation
Vor Beginn der Prüfung stimmen unsere Techniker die fahrzeugspezifischen Daten, die Ex-Zone, Ihr Explosionsschutzdokument und die Herstellerunterlagen mit Ihnen ab. Ausschließlich speziell geschulte Fachkräfte prüfen das Ex-Fahrzeug und dokumentieren die Ergebnisse lückenlos. Sicherheitsrelevante Mängel führen zur sofortigen Sperrung des Geräts für die Ex-Zone und müssen durch qualifiziertes Personal beseitigt werden. Je nach Eingriff in geschützte Systeme ist anschließend eine formelle Nachprüfung erforderlich.
Zusammenarbeit mit Fachstellen und Betreiberverantwortung
Bei hochkomplexen Prüfaufgaben oder genehmigungspflichtigen Anlagen kann die Einbindung spezialisierter Partner, des Herstellers oder einer zugelassenen Überwachungsstelle erforderlich sein.
Wichtig: Sie als Betreiber tragen die Verantwortung für die sichere Bereitstellung der Arbeitsmittel. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilung, ein aktuelles Explosionsschutzdokument, die Zoneneinteilung, Betriebsanweisungen für das Personal und die Beauftragung nachweislich geeigneter Prüfer.
Häufige Fragen zur Ex-Schutz-Prüfung
Wann ist eine Ex-Schutz-Prüfung erforderlich?
Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung, der Ex-Zone, dem Arbeitsmittel und der BetrSichV ab. Prüfungen sind vor Inbetriebnahme, nach Änderungen, bei Instandsetzungen an Ex-relevanten Teilen und in wiederkehrenden Fristen vorgeschrieben.
Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?
Erforderlich sind das Explosionsschutzdokument des Betriebs, der Zonenplan, alle Fahrzeugunterlagen, bisherige Wartungsnachweise sowie EG-Konformitätserklärungen des Herstellers.
Darf ein Ex-Stapler mit Mängeln weiterbetrieben werden?
Nein. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln am Explosionsschutz verliert das Fahrzeug sofort seine Freigabe für die Ex-Zone. Eine Nutzung außerhalb der Zone muss fachkundig im Einzelfall bewertet werden.
Ex-Schutz-Prüfung anfragen
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