
Jetzt in Ihre Intralogistik investieren -
und bis zu 30 % sofort abschreiben!
Mit dem Investitionsbooster der Bundesregierung erhalten Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter deutlich schneller steuerlich abzuschreiben. Die neue Sonderregelung erlaubt in den ersten drei Jahren jeweils eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % der Anschaffungskosten – ein wirkungsvoller Impuls für die strategische Modernisierung von Flurfördertechnik und innerbetrieblicher Logistik.
Mit der neuen Sonderabschreibung der Bundesregierung modernisieren Sie Ihren Fuhrpark - und senken sofort Ihre Steuerlast. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte.
Investitionsbooster: Nutzen für Ihr Unternehmen
- Größerer finanzieller Spielraum ab dem ersten Jahr: Verbessert die Liquidität durch eine Sofortentlastung.
- Steuerliche Rahmenbedingungen mit Klarheit: Schafft Planungssicherheit.
- Einfachere Investitionen in moderne Technik realisieren: Gestaltet die Zukunft.
- Steuerlast senken, und zwar sofort: Bereits im Jahr der Investition.
- Körperschaftsteuer-Senkung ab 01.01.2028: Sorgt für langfristige Entlastung.
Sonder-AfA: Das Wichtigste in Kürze
- bis zu 30 % degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) im ersten Jahr
- Gültig für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Förderzeitraum: 01.07.2025 bis 31.12.2027
- Keine betragsmäßige Obergrenze
- Gilt u. a. für Elektro- und Verbrenner-Gabelstapler, Lagertechnik, automatisierte Systeme und vieles mehr!
Investieren lohnt sich: mit dem Wachstumsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschland
Beispielrechnung: Vergleich von Linearer AfA (12,5%) zu Degressiver AfA (30%)
Anschaffungs- kosten € | Lineare AfA € | Degressive AfA € | |
1. Jahr | 100.000 | bis zu 12.500 | bis zu 30.000 |
2. Jahr | 70.000 Restbuchwert | bis zu 12.500 | bis zu 21.000 |
3. Jahr | 49.000 Restbuchwert | bis zu 12.500 | bis zu 14.700 |
Fazit: In den ersten drei Jahren können zusätzlich bis zu 28.200 € abgeschrieben werden, was zu einer spürbar niedrigeren Steuerlast und einer höheren Liquidität im Unternehmen führt. Dies ist vor allem bei größeren Investitionen oder zur Gewinnverteilung besonders vorteilhaft.
Die Sonderregelung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut neu angeschafft, beweglich und betrieblich genutzt wird – beispielsweise zur Lagerhaltung, im Warenumschlag oder für logistische Prozesse.
Für Unternehmen bietet sich jetzt die Chance, Investitionen mit klar kalkulierbarem Steuervorteil vorzuziehen – und gleichzeitig die Produktivität mit moderner Technik nachhaltig zu steigern.
Willenbrock berät Sie persönlich:
Unsere Intralogistik-Expert:innen unterstützen Sie dabei, Ihre Investitionen strategisch zu planen, steuerlich zu optimieren und auf Ihren individuellen Bedarf abzustimmen.
Weitere Innovationsfelder, die vom Investitionsbooster profitieren können

- Umstieg auf energieeffiziente Elektrostapler, Nieder- oder Hochhubwagen
- Einführung oder Ausbau von automatisierten Materialflüssen
- Kommissionierer
- Schmalganggeräte
- Fahrerlose Transportsysteme (FTS/AGV)
- Anhänger und Schlepper
- Neu angeschaffte Gebrauchtstapler
- Smartes Lagerzubehör
- Stapler-Anbaugeräte (z. B. Klammern, Drehgeräte, Teleskopgabeln)
UNSER TIPP: Der Investitionsbooster lässt sich mit bestehenden Förderprogrammen kombinieren. Investieren Sie z.B. in emmissionsfreie Elektro-Stapler, profitieren Sie doppelt: durch steuerliche Vorteile und mögliche Förderzuschüsse.
Häufig gestellte Fragen zum Investitionsbooster
Was ist förderfähig?
Die Sonderabschreibung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zugeordnet sind und betrieblich genutzt werden.
Was bedeutet „degressive Abschreibung“ genau?
Die Abschreibung erfolgt nicht linear über eine feste Laufzeit, sondern auf den jeweiligen Restbuchwert. Dadurch ist der steuerliche Effekt zu Beginn der Nutzung besonders hoch.
Kann ich auch mehrere Geräte gleichzeitig abschreiben?
Ja. Es gibt keine Summenbegrenzung pro Unternehmen oder Kalenderjahr. Die Regelung gilt je förderfähigem Wirtschaftsgut.
Gilt die Regelung auch für Leasing?
Nein – Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der ein Unternehmen (Leasingnehmer) ein Wirtschaftsgut nicht kauft, sondern von einem Leasinggeber mietet.
Hingegen können Sie beim MIETKAUF von der Fördermöglichkeit profitieren.
Muss das Gerät im selben Jahr genutzt werden?
Nein, die Nutzung kann bis zu 12 Monate nach Anschaffung beginnen – also z. B. bei Projektumstellungen oder saisonalem Flottenwechsel.
Gilt die Regelung auch für Mietkauf?
Ja, die Regelungen des Investitionsboosters können für Gabelstapler oder Geräte, die über einen Mietkauf finanziert werden, angewendet werden.

Nutzen Sie das Investitionsfenster, um Ihre Intralogistik zu modernisieren
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mit finanzieller Unterstützung, steuerlichen Vorteilen und klarem Fokus auf Zukunftsfähigkeit zu investieren. Ob Neuanschaffung von Gabelstaplern, Lagertechnikfahrzeugen, Automatisierungslösungen oder Optimierung Ihrer Servicekosten: Wir beraten Sie gerne.
- 1. Investitionsbedarf prüfen:
- Welche Fahrzeuge, Systeme oder Prozesse sollen modernisiert werden?
- Wir beraten Sie zu den passenden Lösungen für Ihre Intralogistik.
- 2. Fördermöglichkeiten klären:
- Sie interessieren sich für saubere Elektrostapler zur CO2-Reduzierung?
- Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu zertifizierten Förderexperten.
Haftungsausschluss
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen und Hinweise zur Investitionsförderung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im engeren Sinn dar. Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen Änderungen unterliegen können. Für eine verbindliche Prüfung Ihrer individuellen Förderfähigkeit sowie die steuerliche Umsetzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder die zuständigen Förderinstitutionen.