Zum Thema Sicherheit unterstützen unsere Profis Sie gern und bieten Ihnen u.a. folgende Leistungen an:
- FEM 4.004-Prüfung (ehemals "UVV-Prüfung"):
Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV D 27) für Flurförderzeuge muss mindestens einmal pro Jahr die FEM 4.004-Prüfung an Gabelstaplern vorgenommen werden. Bei dieser Inspektion wird das Fahrzeug von der Rissprüfung von Gabelzinken bis zur Längenmessung der Lastketten nach ca. 100 Sicherheitskriterien geprüft. - Abgasuntersuchung (Rußmessung) für Dieselgabelstapler:
Bei Dieselstaplern im Halleneinsatz und bei aufgebauter Partikelfilteranlage wird nach TRGS 554 alle 1.000 Betriebsstunden bzw. halbjährlich eine Abgasuntersuchung fällig. Hierbei werden die Luftfilter- und Auspuffanlage, die Motordrehzahl sowie der Partikelfilter mit einem Rußmessgerät überprüft. - CO-Abgasuntersuchung für Gabelstapler mit Flüssiggasmotor:
Nach BGVD34 §37 (UVV45/VBG21) muss bei allen Gabelstaplern, die mit Flüssiggas angetrieben werden, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch halbjährlich, eine CO-Abgasuntersuchung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Gasanlage des Staplers alle 1.000 Betriebsstunden bzw. jährlich auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. - Humanschwingungs-Messung:
Laut EU-Verordnung „Vibration“ 2002/44/EG sind Unternehmen verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen zu schützen und Maßnahmen einzuleiten, wenn Grenzwerte überschritten werden. Betreiber von Gabelstaplern müssen die auf Ihre Mitarbeiter einwirkenden, mechanischen Schwingungen durch technische Hilfsmittel oder Fahrzeuge prüfen.
Gern überwachen wir Ihre Püfungstermine, erinnern Sie rechtzeitig und führen die Prüfungen für Sie aus.